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Produkte zum Begriff Mitgerechnet:


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    Alles, was Sie rechtlich über Trennung und Scheidung wissen sollten

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  • Finanzplaner 60+. Steuern, Recht und Finanzen für die zweite Lebenshälfte.
    Finanzplaner 60+. Steuern, Recht und Finanzen für die zweite Lebenshälfte.

    Keine Angst vor Formalitäten - dieses Buch hilft dabei, seine Finanzen zu ordnen, den Ruhestand zu planen und Ballast abzuwerfen. Den Lebensabend genießen, das wünschen sich viele. Gerade in den letzten Jahren vor oder auch noch im Ruhestand hat man viele Möglichkeiten, seine finanzielle Situation mitzugestalten und zu verbessern. Dieser Ratgeber der Stiftung Warentest hilft dabei, seine Finanzen zu ordnen und Ballast abzuwerfen. Er zeigt, wie man den passenden Zeitpunkt für den Rentenbeginn findet, worauf es beim Rentenantrag ankommt und welche Nebenjobs sich im Ruhestand besonders lohnen. Dazu enthält das Buch nützliche Anregungen zu den Themen Versicherungsschutz, Steuern sparen, Geld anlegen, Familien-Absicherung und Nachlass-Organisation. In der dritten aktualisierten Auflage wurden alle Informationen zu Sozialabgaben, Steuern und Zuverdienstgrenzen auf den neusten Stand gebracht und um Informationen zu den Folgen von Corona für Geldanlage und Rente ergänzt.

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  • Patchworkfamilie absichern |Tipps für Patchworkfamilien| Ratgeber Patchworkfamilien|Ratgeber Finanzen Patchworkfamilie|Ratgeber Recht Patchworkfamilie
    Patchworkfamilie absichern |Tipps für Patchworkfamilien| Ratgeber Patchworkfamilien|Ratgeber Finanzen Patchworkfamilie|Ratgeber Recht Patchworkfamilie

    Der Ratgeber, um rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite zu sein

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Geldberater | Ratgeber Finanzen | Finanzen planen
    Der Geldberater | Ratgeber Finanzen | Finanzen planen

    Mit dem GeldBerater von Geldtipps erhalten Sie wertvolle Unterstützung, um Zeit und Geld zu sparen. Unsere Autoren helfen Ihnen als unabhängige Experten bei der Suche nach einem günstigen Versicherungsschutz und seriösen Geldanlagen. Sie unterstützen Sie bei Ihrem Traum von einer eigenen Immobilie und liefern Ihnen sofort umsetzbare Entscheidungshilfen zu wichtigen Gesetzesänderungen und aktuellen Urteilen bei Pflege, Rente, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

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  • Werden Überstunden bei der Unterhaltsberechnung mitgerechnet?

    Werden Überstunden bei der Unterhaltsberechnung mitgerechnet? In der Regel werden Überstunden bei der Unterhaltsberechnung nicht automatisch mit einbezogen. Stattdessen wird das Einkommen aus dem regulären Arbeitsverhältnis als Grundlage genommen. Allerdings kann es Ausnahmefälle geben, in denen Überstunden als regelmäßiges Einkommen angesehen werden, zum Beispiel wenn sie vertraglich festgelegt sind. Es ist daher ratsam, sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten zu lassen, um die genaue rechtliche Situation zu klären.

  • Wird Witwenrente bei Grundrente mitgerechnet?

    Wird Witwenrente bei Grundrente mitgerechnet? Die Witwenrente wird nicht direkt auf die Grundrente angerechnet, da es sich um unterschiedliche Leistungen handelt. Die Grundrente wird auf Basis von eigenen Beitragszeiten berechnet, während die Witwenrente von den Beitragszeiten des verstorbenen Ehepartners abhängt. Allerdings kann die Höhe der Witwenrente Auswirkungen auf die Gesamteinkünfte haben und somit indirekt die Grundrente beeinflussen. Es ist daher ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um alle möglichen Auswirkungen zu verstehen.

  • Werden Feiertage bei Krankheit mitgerechnet?

    Werden Feiertage bei Krankheit mitgerechnet? Feiertage gelten in der Regel nicht als Arbeitstage und werden daher bei Krankheit nicht mitgerechnet. Wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem man ohnehin krankgeschrieben ist, hat dies normalerweise keine Auswirkungen auf die Dauer der Krankmeldung. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu überprüfen, da es hier je nach Unternehmen Unterschiede geben kann. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass Feiertage bei Krankheit mit in die Krankheitsdauer einbezogen werden, daher ist es ratsam, sich darüber zu informieren.

  • Werden Zuschläge beim Unterhalt mitgerechnet?

    Werden Zuschläge beim Unterhalt mitgerechnet? Dies hängt von der Art der Zuschläge ab. Grundsätzlich werden regelmäßige Zuschläge wie Überstunden- oder Schichtzuschläge bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Einmalige Zuschläge oder Sonderzahlungen werden in der Regel nicht in die Berechnung einbezogen. Es ist wichtig, alle Einkommensquellen und Zuschläge bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen, um eine faire und angemessene Unterhaltszahlung sicherzustellen. Es empfiehlt sich daher, sich bei Unklarheiten an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle zu wenden.

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  • Herngren, Moa: Scheidung
    Herngren, Moa: Scheidung

    Scheidung , Der Bestseller aus Schweden!  »Ein aufregendes Scheidungsdrama, einfach perfekt.« Femina Bea und Niklas sind seit über dreißig Jahren ein Paar. Mit zwei Töchtern im Teenageralter und einer komfortablen Wohnung mitten in Stockholm führen sie gutes Leben. Als Niklas eines Abends nach einem belanglosen Streit ohne Erklärung die Wohnung verlässt, ist Bea fassungslos. Sie erwartet, dass er reumütig nach Hause kommt, sobald er sich beruhigt hat. Aber die Stunden vergehen ohne Nachricht von Niklas. Stattdessen verhärten sich die Fronten, und die Lage spitzt sich zu: Bea muss nicht nur erfahren, dass Niklas eine andere Frau kennengelernt hat, er hat zudem keinerlei Interesse, über die plötzliche Krise zu sprechen, und fordert die Scheidung. Doch kommt die Scheidung wirklich aus heiterem Himmel? Ist der Verlassende immer der Böse? Was kommt zum Vorschein, wenn man beginnt, an der Oberfläche zu kratzen? , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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    Finanzen verstehen.

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    Scheidung auf Finnisch (DVD)

    Tuula (Elina Knihtilä) und Juhani Helin (Hannu-Pekka Björkman) haben sich auseinandergelebt. Das Ehepaar beschließt die Scheidung. Man einigt sich auf ein friedvolles Zusammenleben unter einem Dach...

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  • Wird Kindergeld bei kindergartenbeitrag mitgerechnet?

    Wird Kindergeld bei kindergartenbeitrag mitgerechnet? Das hängt von den individuellen Regelungen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ab. In einigen Fällen wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet und kann somit den Beitrag für den Kindergarten beeinflussen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem Kindergarten über die genauen Bestimmungen zu informieren. In manchen Fällen kann es auch sein, dass das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet wird und somit keinen Einfluss auf den Kindergartenbeitrag hat.

  • Wird das Wochenende bei Krankheit mitgerechnet?

    Wird das Wochenende bei Krankheit mitgerechnet? Das hängt von den individuellen Arbeitsverträgen und den Richtlinien des Unternehmens ab. In einigen Fällen können Wochenenden bei Krankheit als Krankheitstage gelten und müssen dementsprechend gemeldet werden. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Unternehmen nachzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden. In vielen Fällen können Krankheitstage, die auf ein Wochenende fallen, jedoch auch als reguläre Krankheitstage angesehen werden und müssen entsprechend gemeldet werden. Es ist ratsam, im Zweifelsfall mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu klären, wie mit Krankheitstagen umgegangen wird, die auf ein Wochenende fallen.

  • Werden Balkone bei der GRZ mitgerechnet?

    Werden Balkone bei der GRZ mitgerechnet? Die Berechnung der GRZ (Grundflächenzahl) bezieht sich in der Regel nur auf bebaute Flächen, die tatsächlich überdacht sind. Balkone werden normalerweise nicht in die GRZ einbezogen, da sie als nicht überdachte Flächen gelten. Jedoch können lokale Bauvorschriften und -bestimmungen variieren, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde oder einem Architekten zu erkundigen, ob und wie Balkone in die Berechnung der GRZ einbezogen werden. In einigen Fällen können Balkone als Teil der GRZ betrachtet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise eine bestimmte Größe oder Überdachung.

  • Werden Terrassen bei der GRZ mitgerechnet?

    Ja, Terrassen werden bei der Berechnung der Geschossflächenzahl (GRZ) in der Regel mitberücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Fläche der Terrassen, die überdacht oder teilweise überdacht sind, in die Gesamtfläche des Gebäudes einbezogen wird. Dadurch kann die GRZ beeinflusst werden, da sie angibt, wie viel Prozent des Grundstücks mit Gebäuden bebaut werden dürfen. Es ist wichtig, die genauen Vorschriften und Regelungen der jeweiligen Baubehörde oder des Bebauungsplans zu beachten, um sicherzustellen, dass die Terrassen korrekt in die Berechnung einfließen. In einigen Fällen können auch unüberdachte Terrassen oder Freisitze bei der Berechnung der GRZ berücksichtigt werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

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